Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters Norwegian Cruise Line
Allgemeine Reisebedingungen
Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen bilden zusammen mit den Informationen im Abschnitt „Häufig gestellte
Fragen / FAQ“ auf unseren Webseiten ncl.de | ncl.at | ncl.ch sowie den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der
Reederei die Grundlage für Ihren Vertrag mit NCL (Bahamas) Ltd, die als Norwegian und/oder Norwegian Cruise Line,
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz auf den Bermudas, firmiert. Bitte lesen Sie daher die so
bezeichneten Bedingungen sorgfältig durch, da sie unsere jeweiligen Rechte und Pflichten beschreiben. Die
Richtigkeit aller Angaben bezieht sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung, die Angaben können sich jedoch
ändern. Die Informationen über die Bürger und Einwohner der sanktionierten Länder (siehe unten sowie Klausel 28)
wurden aktualisiert und werden per 1. Juli 2018 für richtig angesehen.
Mit uns zu reisen ist einer der besten Urlaubsentscheidungen. Ihr Reisepreis beinhaltet alle Mahlzeiten in den
Hauptrestaurants, Snack- und Buffetrestaurants, Unterhaltung an Bord (es sei denn, es handelt sich um den Teil einer
Dining-Entertainment-Produktion), zahlreiche Aktivitäten an Bord, die Nutzung vieler Einrichtungen an Bord,
detaillierte Hafeneinweisungen, Hafengebühren, Abfahrtssteuern, Gepäckabfertigung, und wo es Teil Ihrer
vertraglichen Pauschalreise ist, Flüge, Hotelaufenthalte (nur Zimmer) und Transfers zwischen Flughafen, Hotel und
Schiff (für Flüge inklusive Kreuzfahrten oder wenn diese gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Kreuzfahrt erworben
werden). Wir bieten auch „Premium All Inclusive-Angebote“ für alle europäischen Gäste. Dies bedeutet, dass Ihr
Reisepreis auch eine große Auswahl an Getränken (für Gäste unter 18 Jahren nur alkoholfreie Getränke -
ausgenommen Routen, die in Nordamerika oder China beginnen oder enden. Auf diesen Routen gelten alkoholfreie
Getränke für Gäste unter 21 Jahren), 60 Minuten kostenfreies WLAN pro Person sowie Servicegebühren und
Trinkgelder im Zusammenhang mit den in Ihrem Reisepreis enthaltenen Leistungen umfasst. Gäste, die in einer Suite,
und the Haven by Norwegian®
-Suite (Kategorien beginnend mit “S” und “H”) reisen, erhalten zusätzlich ein
Spezialitäten-Restaurant-Paket, 250 Minuten kostenfreies WLAN pro Suite sowie 100 US-Dollar Bordguthaben pro
Suite. Weitere Informationen zu „Premium All Inclusive-Angeboten“ finden Sie in unserem Abschnitt „Häufig gestellte
Fragen“ und für vollständige Informationen besuchen Sie auf ncl.de | ncl.at | ncl.ch den Abschnitt „Premium All
Inklusive“. Nicht im Reisepreis enthalten sind Getränke, die nicht im Premium All Inclusive enthalten sind, optionale
Programme oder Aktivitäten wie Landausflüge oder Mahlzeiten an Land (sofern in der Reisebeschreibung nicht
anders angegeben), persönliche Dienstleistungen, andere an Bord verfügbaren Angebote, Flughafentransfers, wenn
Sie nur die Kreuzfahrt gebucht haben (es sei denn, diese werden gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Kreuzfahrt
gebucht) und alle anderen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in Ihrem Reisepreis enthalten sind. Weitere
Informationen finden Sie erneut unter „Häufig gestellte Fragen“.
Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Allgemeinen Reisebedingungen nur für reine Kreuzfahrten oder für
Kreuzfahrten inklusive Flug oder An/Abreisepakete und gegebenenfalls für die anderen Dienstleistungen (wie
Flughafentransfers und andere Landarrangements), die Sie vor der Abreise bei uns buchen und denen wir im
Rahmen unseres Pauschalreise-Vertrags zustimmen, diese im Rahmen des Pauschalreisevertrages für Sie
bereitzustellen und verantwortlich durchzuführen. Alle Verweise in diesen Allgemeinen Reisebedingungen auf
"Kreuzfahrt", "Urlaub", "Urlaubsarrangements", "Buchung", "Vertrag", "Pauschale" oder "Arrangements" bedeuten,
sofern nicht anders angegeben, solche Urlaubsarrangements. Verweise auf ʺAbreise" bedeuten den Beginn Ihres
Urlaubsarrangements.
Wenn Sie unser Kreuzfahrtarrangement über einen anderen Reiseveranstalter buchen, dann kommt Ihr
Pauschalreise-Vertrag mit diesem Reiseveranstalter und nicht mit uns zustande. Ihr Reiseveranstalter ist dann für die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit
seinen Bedingungen und unseren geltenden Beförderungsbedingungen verantwortlich. Wenn Sie ein reines
Kreuzfahrtarrangement über ein Reisebüro buchen, kann Ihr Vertrag mit uns oder dem Reisebüro zustande kommen,
je nachdem, wie Ihre Buchung erfolgt und ob Sie im Zusammenhang mit Ihrer Kreuzfahrt andere Dienstleistungen wie
Flüge von oder über das Reisebüro erwerben. Wenn Ihr Vertrag mit Ihrem Reisebüro zustande kommt, gelten dessen
Bedingungen zusammen mit unseren geltenden Beförderungsbedingungenen. Für alle Kreuzfahrten mit
internationaler Beförderung (im Sinne des nachstehenden Athener Übereinkommens von 1974) gelten für Ihre
Kreuzfahrt und das Ein- und Ausschiffen die Bestimmungen der EG-Verordnung 392/2009 über die Haftung von
Beförderern bei Unfällen von Reisenden (die einige Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 über die
Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in der Fassung des Protokolls von 2002 ("Athener
Übereinkommen") enthält) und/oder das Athener Übereinkommen, wie in Klausel 10 dieser Buchungsbedingungen
erwähnt.
In diesen Allgemeinen Reisebedingungen bedeutet "Sie", "Ihr" und "Gast" jede oder eine beliebige in der Buchung
genannte Person (einschließlich aller Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt oder ersetzt werden).
"Wir", "uns", "unsere", "Norwegian Cruise Line" und "Norwegian" bedeutet NCL (Bahamas) Ltd., die als Norwegian
Cruise Line firmiert.
Wenn Sie Bürger oder Einwohner von der Krim, Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kuba, Sudan,
Syrien oder Iran sind, beachten Sie bitte Klausel 28 dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Sie dürfen auf keinem
unserer Schiffe fahren, es sei denn, Sie erfüllen die in Klausel 28 genannten Voraussetzungen.
1. Wie Sie Ihre Reservierung vornehmen
Sie können bei uns direkt telefonisch unter +49 (0) 611 30 07 0 oder über eines unserer autorisierten Reisebüros oder
auf unseren Webseiten ncl.de | ncl.at | ncl.ch buchen. Bevor Sie eine Buchung vornehmen, müssen Sie sich
vergewissern, dass Sie die geltenden Allgemeinen Reisebedingungen gelesen und verstanden haben Sie werden
daher gebeten zu bestätigen, dass Sie die Buchungsbedingungen gelesen haben, bevor Ihre Buchung von uns
angenommen wird. Die in der Buchung erstgenannte Person ("Reiseanmelder") muss mindestens 18 Jahre alt sein -
ausgenommen Routen, die in Nordamerika oder China beginnen oder enden oder Häfen in Nordamerika oder China
anlaufen. Für diese Ausnahmen ist das Mindestalter 21 Jahre. Für Staatsangehörige der USA, Kanada oder China ist
das Mindestalter für die erstgenannte Person ("Reiseanmelder") 21 Jahre unabhängig von der Reiseroute.
Ein verbindlicher Vertrag zwischen uns kommt zustande, wenn Ihnen bei Buchung über Ihr Reisebüro unsere
Reisebestätigung diesem zugeht, wenn Sie telefonisch über unsere Reservierungszentrale buchen und wir Ihre
Buchung mündlich bestätigen und Ihnen eine Reservierungsnummer mitteilen, Ihnen unsere Reisebestätigung direkt
zugeht oder Ihre Online-Buchung, die Sie über unsere Webseite platzieren, von uns unmittelbar auf unserer Webseite
bestätigt wird. Die Zahlung der erforderlichen Anzahlung bzw. der vollständigen Zahlung gemäß Klausel 2 muss
unmittelbar nach Vertragsschluss entsprechend der Zahlungsbedingungen erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht wie
erforderlich, sind wir berechtigt, Ihre Buchung als storniert zu behandeln und gemäß Klausel 6 Stornogebühren zu
berechnen.
Für den Fall, dass Ihre Kreditkartenzahlung nach Bestätigung Ihrer Buchung abgelehnt wurde, müssen Sie innerhalb
von 48 Stunden, nachdem Sie über die abgelehnte Zahlung informiert wurden, eine alternative akzeptable Zahlung
vornehmen. Sollte dies nicht geschehen, wird Ihre Buchung automatisch storniert.
Nach Vornahme Ihrer Buchung wie oben beschrieben, stellen wir Ihnen eine Bestätigung aus. Diese Reisebestätigung
wird an den Reiseanmelder oder Ihr Reisebüro geschickt. Wenn Sie uns oder Ihrem Reisebüro eine E-Mail-Adresse
angegeben haben, senden wir Ihnen Ihre Bestätigung per E-Mail zu. Sie sollten daher Ihre E-Mails regelmäßig
überprüfen und die Reisebestätigung bei Erhalt ausdrucken. Bitte überprüfen Sie diese Reisebestätigung, Ihre Tickets
und alle anderen Dokumente sorgfältig, sobald Sie sie erhalten haben. Kontaktieren Sie uns sofort, wenn
Informationen unrichtig oder unvollständig scheinen. Bitte beachten Sie, dass alle Telefongespräche mit unserer
Reservierungsabteilung aufgezeichnet werden. Wenn Sie die Schreibweise des Namens eines Gastes oder anderer
(von uns) falsch angegebener Informationen korrigieren müssen, müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
Ihrer Reisebestätigung kontaktieren, vorausgesetzt, dass diese Korrektur mehr als 14 Tage vor Ihrem Abreisedatum
erfolgt. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise buchen, müssen Sie uns Fehler innerhalb von 48 Stunden
nach Erhalt Ihrer Bestätigungsrechnung mitteilen. Pro Änderung und Person wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 €
fällig, wenn Sie einen Namen oder andere falsche Informationen mehr als 7 Tage (oder 48 Stunden bei Buchungen
innerhalb von 14 Tagen) nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung korrigieren möchten. Diese Bearbeitungsgebühr ist auch
dann zu entrichten, wenn Sie Ihre Buchung auf irgendeinen anderen Reise-Zeitpunkt (vorbehaltlich der Verfügbarkeit)
ändern möchten, einschließlich wenn Sie uns bei der Buchung falsche Angaben gemacht haben. Zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr können weitere Gebühren anfallen.
Gäste sollten beachten, dass Fluggesellschaften Namensänderungen oder Datumsänderungen auf Linienflügen nicht
zulassen dürfen und dass bei Namensänderung die Flugbuchung ggf. storniert und umgebucht werden muss. Die
Umbuchung ist immer abhängig von der Verfügbarkeit des Fluges und Zahlung der von der Fluggesellschaft
erhobenen Umbuchungs-Gebühren, die in einigen Fällen die vollen Kosten des Tickets sein können.
Wir können keine Haftung übernehmen, wenn wir nicht innerhalb der oben genannten Fristen über Fehler oder
Auslassungen in Ihrer Reisebestätigung informiert werden. Wir werden unser Bestes tun, um von uns begangene
Fehler, die außerhalb dieser Fristen gemeldet werden, zu korrigieren. Sie sind jedoch für alle damit verbundenen
Kosten und Auslagen verantwortlich.
Jedes autorisierte Reisebüro, über das Sie eine Buchung vornehmen, gibt Informationen von Ihnen an uns weiter und
umgekehrt. Für die Einhaltung der in diesen Allgemeinen Reisebedingungen festgelegten oder genannten Fristen
oder Verjährungsfristen (mit Ausnahme derjenigen, die nach internationalen Übereinkommen oder der EUVerordnung gemäß Klausel 10(5) und 10(6) anwendbar sind, oder für die Einreichung eines Gerichtsverfahrens) gilt
für Mitteilungen, Anträge oder Beschwerden, die für uns bestimmt sind, der Eingang bei dem bevollmächtigten
Reisebüro als Eingang bei uns. Alle nach internationalen Übereinkommen oder EU-Vorschriften erforderlichen
Mitteilungen sind direkt an uns zu richten und es gelten Fristen, die sich auf den Eingang bei uns beziehen. Unsere
Reisebüros sind nicht befugt, Gerichtsverfahren anzunehmen.
2. Zahlung
Für Ihre bestätigte Pauschalreise ist folgende Anzahlung zu leisten:
Kategorie/Länge der Kreuzfahrt Anzahlung*
Alle Kategorien unabhängig von der
Länge der Kreuzfahrt 20% des Reisepreises
*oder vollständige Zahlung bei Buchung nach Fälligkeit des Restbetrags (siehe unten).
Die erforderliche Anzahlung/Vollzahlung ist unmittelbar nach Vertragsschluss entsprechend der
Zahlungsbedingungen zu leisten. Die Zahlung kann entweder an das autorisierte, buchende Reisebüro erfolgen oder
direkt an uns mittels folgender Kreditkarten: American Express, MasterCard und Visa. Bei Zahlung mit Kreditkarte
benötigen wir: Kartennummer, Name auf der Karte, Ablaufdatum, Postleitzahl des Karteninhabers und den
dreistelligen Sicherheitscode auf der Rückseite der Karte. Bei Buchung von Back-to-Back-Kreuzfahrten wird für jede
Kreuzfahrt eine Anzahlung verlangt.
Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens bis zum Fälligkeitsdatum 42 Tage vor Reiseantritt bei uns
eingegangen sein. Für alle Kreuzfahrten mit Buchung von Suiten, Concierge und The Haven by Norwegian®-Suites
(Kategorien S1/H1 & S2, SA, SB, SC, SD, SE, SF, SG, SH, SI, SJ, H2, S3, H3, S4, H4, S5, H5, S6, H6, H7, S9, H9,
CA, CB, CC, CD, CE, CF, CG,CI) ist die volle Bezahlung 120 Tage vor Reiseantritt erforderlich. Das Fälligkeitsdatum
des Restbetrags wird auf der Reisebestätigung ausgewiesen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Zahlung bis zu
diesem Datum bei uns eingeht. Wenn wir nicht alle fälligen Zahlungen vollständig und rechtzeitig erhalten, behalten
wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren. In diesem Fall sind die in der Klausel 6 unten genannten
Stornogebühren zu entrichten. Der Beförderer behält sich das Recht vor, jede Buchung zu stornieren und/oder die
Beförderung eines Gastes zu verweigern, der einen offenen Saldo in Höhe des dem Beförderer geschuldeten Betrags
hat. Für diese Zwecke bedeutet Beförderer die NCL (Bahamas) Ltd. Dieses Recht gilt uneingeschränkt für alle zuvor
entstandenen medizinischen oder sonstigen Kosten an Bord. Bei Ablehnung der Beförderung (was auch für jeden
Flug gelten kann) fallen 95 % Stornogebühren an und die Ausgaben werden nicht zurückerstattet.
Mit Ausnahme der Flug-Inklusiv Buchungen werden alle Gelder, die Sie für Ihren Urlaub mit uns an eines unserer
autorisierten Reisebüros zahlen, von diesem in Ihrem Namen aufbewahrt, bis wir Ihre Buchung gemäß Klausel 1
bestätigen. Danach wird Ihr Agent das Geld in unserem Namen aufbewahren. Bei Flug-Inklusiv Buchung werden alle
Gelder, die für einen Urlaub mit uns an ein von uns autorisiertes Reisebüro gezahlt werden, im Namen und zu
Gunsten der Treuhänder des Air Travel Trust gehalten, vorbehaltlich des Rechts und der Verpflichtung des
Reisebüros, diese Gelder gemäß unseren Geschäftsbedingungen an uns zu zahlen, ausgenommen wir geraten in
Konkurs. Im unwahrscheinlichen Fall unseres finanziellen Scheiterns werden alle Gelder, die sich dann im Besitz des
Reisebüros befinden oder später von Ihnen an das Reisebüro gezahlt werden, vom Reisebüro im Namen und zu
Gunsten der Treuhänder des Air Travel Trust gehalten, ohne dass das Reisebüro berechtigt oder verpflichtet ist, diese
Gelder an uns zu zahlen.
3. Ihr Vertrag
Ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, wenn wir Ihnen direkt oder über Ihr Reisebüro die
Buchung gemäß Klausel 1 bestätigen. Wir vereinbaren gemeinsam, dass außer wie unten dargelegt auf Ihren Vertrag
und auf alle Streitigkeiten, Ansprüche oder andere Angelegenheiten jeglicher Art, die zwischen uns entstehen
("Anspruch"), englisches Recht (und kein anderes) anwendbar ist. Wir vereinbaren weiterhin gemeinsam, dass jede
Klage (ob sie einen Personenschaden beinhaltet oder nicht) im Rahmen des ABTA-Schiedsverfahrens (wenn das
System für die betreffende Klage verfügbar ist und Sie es nutzen möchten - siehe Klausel 11) oder nur von den
Gerichten Englands und Wales behandelt werden muss, es sei denn, Sie leben im Falle eines Gerichtsverfahrens in
Schottland oder Nordirland. In diesem Fall muss die Klage entweder bei den Gerichten Ihres Heimatlandes oder in
England und Wales eingereicht werden. Wenn ein Verfahren in Schottland oder Nordirland eingeleitet wird, können
Sie sich dafür entscheiden, dass Ihr Vertrag und Ihr Anspruch dem Recht von Schottland/Nordirland unterliegen
(wenn Sie dies nicht tun, gilt englisches Recht).
Änderungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen oder die im Abschnitt Häufig gestellte Fragen in unserer
Broschüre enthaltene Informationen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Die Kosten Ihres Urlaubs
Wir behalten uns das Recht vor, die Preise für unsere Pauschalreiseangebote vor Vertragsschluss jederzeit zu
erhöhen oder zu senken. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Änderungen und Korrekturen an den
angegebenen Preisen vorzunehmen, bevor Ihre Reise bestätigt wird. Der Preis der von Ihnen gewählten Reise wird
Ihnen bei der Buchung mitgeteilt.
5. Änderungen durch Sie
Sollten Sie Änderungen an Ihrem bestätigten Urlaub vornehmen wollen, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich
und auf jeden Fall mehr als 42 Tage (oder mehr als 120 Tage für Suiten und darüber (Kategorie S1/H1 & S2, SA, SB,
SC, SD, SE, SF, SG, SH, SI, SJ, H2, S3, H3, S4, H4, S5, H5, S6, H6, H7, S9, H9, CA, CB, CC, CD, CE, CF, CG,C))
vor der Abreise mitteilen, außer wie unten in Bezug auf eine Personen-Übertragung beschrieben. Obwohl wir uns
bemühen werden, zu helfen, können wir nicht garantieren, dass wir in der Lage sein werden, solche Umbuchungen
oder Änderungswünsche zu erfüllen. Wo wir dies können, wird pro Person und Änderung eine Änderungsgebühr von
50 € fällig zuzüglich aller Kosten, die uns selbst als Folge Ihres Änderungswunsches entstehen, und aller Kosten oder
Gebühren, die uns durch einen unserer Lieferanten für die Durchführung Ihrer gewünschten Änderung entstehen oder
auferlegt werden. Spätere Änderungen als zu den angebenden Fristen sind möglich, aber die damit verbundenen
Kosten sind höher.
Wenn Sie als ein einzelner Gast Ihre individuelle Buchung auf eine andere (von ihnen benannte) Person übertragen
möchten, können Sie dies tun, sofern die Person, auf die Sie Ihre individuelle Buchung übertragen möchten, alle
Bedingungen erfüllt, die Bestandteil Ihres Vertrages mit uns sind. Anträge auf Übertragungen müssen mindestens 7
Tage vor der Abreise schriftlich gestellt werden und mit dem Namen und anderen erforderlichen Angaben der
Person(en), an die die Buchung übertragen wird (werden), versehen sein. Die Kosten und Gebühren, die uns
und/oder einem unserer Lieferanten dadurch entstehen oder uns auferlegt werden, sowie eine Änderungsgebühr von
€50 pro Person, die ihren Platz einnimmt, müssen vor der Durchführung der Übertragung bezahlt werden. Für FlügeInklusiv Buchungen müssen Sie auch die von der oder den betreffenden Fluggesellschaften erhobenen Gebühren
bezahlen. Gäste sollten beachten, dass Fluggesellschaften Namensänderungen auf Linienflügen unter Umständen
nicht zulassen und dass die Flugbuchung storniert (mit Zahlung der anfallenden Stornogebühren, die bis zu 100 % der
Flugkosten betragen können) und umgebucht werden muss, sollte ein Name geändert werden müssen. Die
Übertragung erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Flugverfügbarkeit und der Zahlung der vollen Kosten des neuen
Tickets.
6. Stornierung durch Sie
Sie können Ihre gesamte bestätigte Buchung jederzeit vor der Abreise stornieren. Sollte dies erforderlich sein, muss
der Reiseanmelder (der mindestens 18 Jahre alt sein muss - bei Reisen, die in Nordamerika oder China beginnen
oder enden oder Häfen in Nordamerika oder China anlaufen ist das Mindestalter 21 Jahre) uns sofort während der
normalen Geschäftszeiten unter +49 (0) 611 30 07 0 anrufen. Wenn nur ein einzelner Gast seinen Platz bei der
Buchung stornieren möchte (nicht aber die gesamte Buchung), muss er uns während der normalen Geschäftszeiten
unter +49 (0) 611 30 07 0 anrufen. Alternativ können Sie Ihre Stornierung auch dem Reisebüro mitteilen, über das Sie
Ihre Buchung vorgenommen haben. Die Stornierung kann ebenfalls schriftlich an die Abteilung Guest Services, E-Mail
– reservations@ncl.com vorgenommen werden. Es fallen Stornogebühren an (siehe unten). Bei der Berechnung
dieser Gebühren haben wir den Zeitraum bis zu Ihrer Abreise, die zu erwartenden Kosteneinsparungen aufgrund Ihrer
Stornierung und die voraussichtlichen Einnahmen aus anderen bei uns getätigten Buchungen, die Ihre stornierten
Leistungen in Anspruch nehmen können, kalkulatorisch bereits zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Wird die Stornogebühr als Prozentsatz angegeben, dann wird diese ohne Steuern, Gebühren und
Änderungsgebühren auf der Grundlage der Gesamtkosten berechnet, die von der oder den stornierenden Personen
zu zahlen sind. Vorangegangene Umbuchungs- bzw. Änderungsgebühren werden nicht zurückerstattet, wenn die
Person(en), auf die sie sich beziehen, storniert. Sofern uns die Stornierung vor dem Abflug mitgeteilt wird, werden bei
Kreuzfahrten inklusive Flug die Regierungs- und Hafengebühren, einschließlich der Flugpassagiergebühren und des
ATOL-Schutzbeitrags, wenn sie bezahlt wurden, zurückerstattet. Gegebenenfalls ist die Bearbeitungsgebühr (siehe
Klausel 22) nicht Bestandteil der Reisekosten und wird im Falle einer Stornierung vor Reiseantritt vollständig
zurückerstattet. Wenn Sie eine Kreuzfahrt buchen und stornieren, fallen für jede Kreuzfahrt die unten aufgeführten
Stornogebühren an.
Alle Buchungen außer Suiten, Concierge und The Haven by Norwegian®-Suites (Kategorien beginnend mit “S”, „C“
und “H”)
Zeitraum des Rücktritts vor Reiseantritt Stornokosten pro Person*
mehr als 42 Tage 20%
41 - 30 Tage 35%
29 - 15 Tage 50%
14 - 8 Tage 80%
7 Tage und weniger + 95%
Suiten, Concierge und The Haven by Norwegian®-Suites (Kategorien beginnend mit “S”, „C“ und “H”)
Zeitraum des Rücktritts vor Reiseantritt Stornokosten pro Person*
mehr als 120 Tage 20%
119-106 Tage 45%
105 - 91 Tage 50%
90 - 15 Tage 75%
14 Tage und weniger + 95%
* anwendbar für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder
+ Dies gilt auch dann, wenn der Gast nicht zu seinem Urlaub erscheint, ohne uns über seine Stornierung informiert zu
haben.
Je nach Stornierungsgrund können Sie diese Stornogebühren (abzüglich etwaiger Selbstbehalte) im Rahmen Ihrer
Reiseversicherung zurückfordern. Ansprüche müssen direkt bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft geltend
gemacht werden.
Wenn eine Stornierung Ihre Kabinenbelegung oder die Anzahl der vollzahlenden Gäste unter die Anzahl reduziert, auf
der der Preis und/oder die für Ihre Buchung vereinbarten Rabatte oder Vergünstigungen beruhen, werden wir die
Reisekosten der verbleibenden Gäste auf der Grundlage des dann geltenden Tarifs neu berechnen und Ihnen
entsprechend in Rechnung stellen.
Wir werden in Bezug auf ungenutzte Teile Ihrer Reise keine Rückerstattungen vornehmen, dies schließt
Kreuzfahrten, Hotelunterkünfte, landgestützte Programme, Flüge oder Transfers mit ein, ist aber nicht darauf
beschränkt.
7. Versicherung
Den Gästen wird empfohlen, eine adäquate und angemessene Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens alle
Reise-, Stornierungs-, Kranken- und Rückführungskosten abdeckt. Sie müssen Ihre Reiseversicherung spätestens
innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Bezahlung Ihres Urlaubs abschließen, aber es wird empfohlen, dies vor
oder zum Zeitpunkt der Buchung zu tun.
Bitte lesen Sie die Bedingungen Ihrer Police sorgfältig durch und nehmen Sie sie in den Urlaub mit. Es liegt in Ihrer
Verantwortung, sicherzustellen, dass der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz Ihren speziellen
Bedürfnissen angemessen ist. Wir prüfen nicht den Umfang oder die Angemessenheit des Versicherungsschutzes.
8. Änderungen und Stornierungen durch uns
a) Änderungen vor der Abreise
Manchmal müssen Änderungen an beworbenen und bestätigten Pauschalreisen sowohl vor als auch nach der
Buchungsbestätigung vorgenommen werden. Die meisten Änderungen an bestätigten Buchungen sind unerheblich
und wir haben das Recht, diese vorzunehmen. Bei unerheblichen Änderungen vor der Abreise werden wir Sie
schriftlich informieren. Für derartige unerhebliche Änderungen ist keine Entschädigung auf den Reisepreis zu zahlen.
Unerhebliche Änderungen sind wahrscheinlich unter anderem und zum Beispiel ein Wechsel der bestätigten Kabine in
eine andere innerhalb derselben Kabinenkategorie oder höher, eine Änderung der Fluggesellschaft oder der Flugzeit
von weniger als 12 Stunden oder des Zielflughafens oder des Flugzeugmodells.
Gelegentlich können wir vor der Abreise durch Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, gezwungen sein,
eine erhebliche Änderung an den wesentlichen Hauptmerkmalen der Reiseleistungen, die Teil Ihrer bestätigten
Buchung sind, oder an besonderen Vereinbarungen vorzunehmen, die wir als Teil unseres Vertrags gemäß Klausel
14 akzeptiert und vereinbart haben.
Für den Fall, dass wir vor der Abreise eine erhebliche Änderung der wesentlichen Hauptmerkmale Ihrer bestätigten
Reisearrangements oder der akzeptierten Sonderwünsche vornehmen müssen, werden wir Ihnen ein neues
Vertragsangebot mit den notwendigen Änderungen so schnell wie möglich schriftlich mitteilen:
(i) das neue Vertragsangebot und deren Auswirkungen auf Ihren Urlaubspreis;
(ii) für den Fall, dass Sie das neue Vertragsangebot nicht annehmen möchten, Angaben zu jedem von uns
angebotenen Ersatzpaket (und zu allen Preisnachlässen, sofern diese Pakete von geringerer Qualität sind oder
weniger kosten);
(iii) Ihr Recht, von Ihrer Buchung kostenlos zurückzutreten stornieren und eine volle Rückerstattung zu erhalten,
wenn Sie das neue Vertragsangebot oder ein angebotenes Ersatzpaket nicht akzeptieren möchten; und
(iv) die Frist, innerhalb derer Sie uns über Ihre Entscheidung informieren müssen und was passiert, wenn Sie dies
nicht tun (diese Frist hängt davon ab, wie schnell wir Ihre Antwort benötigen).
Wenn Sie Ihre Buchung stornieren, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die Sie an uns geleistet haben, innerhalb von
14 Tagen nach dem Datum, an dem wir oder das Reisebüro, über das Sie Ihre Buchung vorgenommen haben, Ihre
Rücktrittserklärung erhalten haben. Wenn wir innerhalb der angegebenen Frist nichts von Ihnen hören (nachdem wir
Ihnen die oben genannten Informationen ein zweites Mal mitgeteilt haben), werden wir Ihre Buchung stornieren und
alle an uns geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.
(b) Stornierung vor der Abreise
Gelegentlich kann es notwendig sein, bestätigte Pauschalreisen zu stornieren.
Sollten wir aufgrund unvermeidbarer, unvorhergesehener und außergewöhnlicher Umstände (siehe Klausel 9) an der
Erfüllung Ihrer vertraglich zugesicherten Pauschalreise gehindert sein und wir Ihnen dies so schnell wie möglich
mitteilen, haben wir das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen. In diesem Fall werden wir Ihnen alle Gelder erstatten, die
Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an dem wir Sie über die Stornierung informiert haben, gezahlt
haben, aber wir übernehmen keine weitergehende oder andere Haftung Ihnen gegenüber, dies schließt
Entschädigung oder Kosten oder Ausgaben, die Ihnen entstehen oder entstanden sind, mit ein.
(c) Flugverspätung und -annullierung
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich verspätet, Ihr Flugticket in der Beförderungsklasse herabgestuft wird oder die
Beförderung wird von Ihrer Fluggesellschaft gänzlich verweigert, kann die Fluggesellschaft verpflichtet sein, Ihnen je
nach den Umständen eine Entschädigung zu zahlen, die Kosten Ihres Fluges zu erstatten und/oder Ihnen Unterkunft
und/oder Erfrischungen gemäß der EG-Verordnung Nr. 261/2004 - Denied Boarding Regulations 2004 - zur
Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls müssen Sie die Fluggesellschaft für die Ihnen zustehende Entschädigung oder
sonstige Zahlung in Anspruch nehmen. Alle Beträge, die Sie von der betreffenden Fluggesellschaft aufgrund dieser
Verordnung erhalten oder erhalten können, stellen den vollen Betrag Ihres Anspruchs auf Entschädigung oder andere
Zahlungen dar, die sich aus einer solchen Annullierung, Verspätung, Herabstufung oder Nichtbeförderung ergeben.
Dies schließt jede Nichterfüllung, Notlage, Unannehmlichkeit oder Auswirkung auf andere Arrangements mit ein. Wir
sind nicht verpflichtet, in Bezug auf die Denied Boarding Regulations oder in Bezug auf Flugannullierung oder -
verspätung, Herabstufung eines Flugtickets oder Nichtbeförderung Zahlungen an Sie zu leisten, da der volle Betrag
Ihres Entschädigungsanspruches oder andere Zahlungen (wie oben beschrieben) durch die Verpflichtungen der
Fluggesellschaft im Rahmen der Denied Boarding Regulations abgedeckt ist. Wenn wir aus irgendeinem Grund eine
Zahlung an Sie oder einen Dritten leisten, für die die Fluggesellschaft gemäß der Denied Boarding Regulations
verantwortlich ist, müssen Sie uns auf Verlangen die Rechte abtreten, die Sie bei der Fluggesellschaft haben oder
hatten, um die fragliche Zahlung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Wenn Ihre Fluggesellschaft diese
Regeln nicht einhält, besuchen Sie bitte die Webseite der CAA www.caa.co.uk, um sich über die Möglichkeiten zur
Lösung Ihrer Beschwerde zu informieren.
9. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist im Rahmen dieser Allgemeinen Reisebedingungen
eine Situation zu verstehen, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden
werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Sofern in diesen Allgemeinen
Reisebedingungen nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, können wir keine Haftung übernehmen oder eine
Entschädigung bezahlen, wenn die Erfüllung oder prompte Erfüllung unserer Verpflichtungen aus unserem Vertrag mit
Ihnen durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verhindert oder beeinträchtigt wird oder Sie anderweitig
einen Schaden oder Verlust erleiden (wie in Klausel 10(2) weiter unten näher beschrieben). Zu diesen Umständen
gehören in der Regel (ob tatsächlich oder drohend) Krieg, Aufruhr, Unruhen, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe,
Natur- oder Nuklearkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen (einschließlich Hurrikans), Epidemien, Brände und
Schließung oder Einschränkung des Luftraums, der Flughäfen und Häfen. Zu den unvermeidbaren und
außergewöhnlichen Umständen gehört auch, wenn das britische Außenministerium (www.gov.uk/foreign-traveladvice) oder ein anderes europäisches Außenministerium von allen Reisen oder von allen außer notwendigen Reisen
in ein Land, eine Region oder ein Reiseziel abrät. Für den Fall, dass die Reisehinweise der verschiedenen
Institutionen unterschiedlich sind, werden wir den Hinweisen des britischen Außenministeriums folgen.
10. Unsere Haftung Ihnen gegenüber
(1) Vorbehaltlich der nachstehenden Klauseln 10(5) und 10(6) verpflichten wir uns, dafür zu sorgen, dass die von uns
im Rahmen unseres Vertrags mit Ihnen vereinbarten Reisearrangements mit angemessener Sachkenntnis und
Sorgfalt erbracht, durchgeführt oder zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet, dass wir, vorbehaltlich dieser
Allgemeinen Reisebedingungen, die Verantwortung übernehmen, wenn Sie z.B. sterben oder eine Körperverletzung
erleiden oder Ihre vertraglichen Reiseleistungen nicht wie versprochen bereitgestellt werden oder sich als mangelhaft
erweisen, weil wir, unsere Mitarbeiter, Agenten oder Lieferanten nicht in der Lage sind, Ihre vertraglichen
Reiseleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt zu erbringen, durchzuführen oder anzubieten. Bitte
beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, darzulegen, dass wir nicht mit angemessener Sorgfalt
vorgegangen sind, wenn Sie einen Anspruch gegen uns geltend machen wollen. Darüber hinaus sind wir nur dann für
das verantwortlich, was unsere Mitarbeiter, Agenten und Lieferanten tun oder nicht tun, wenn sie zu dem Zeitpunkt im
Rahmen ihrer Beschäftigung tätig waren (bei Mitarbeiter) oder Arbeiten ausführten, um die wir sie ersucht hatten (bei
Agenten und Lieferanten). Für alle Ansprüche, die unter die Klauseln 10(5) oder 10(6) fallen oder auf die die
Bestimmungen eines anderen internationalen Übereinkommens Anwendung finden, gilt diese Klausel 10(1) nur
insoweit, als sie mit den anwendbaren Bestimmungen der entsprechenden Verordnung und des Athener
Übereinkommens (wie in Klausel 10(6) definiert) oder den anwendbaren Bestimmungen eines anderen anwendbaren
internationalen Übereinkommens oder einer EU-Verordnung vereinbar ist.
(2) Wir sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Krankheiten, Tod, Verlust, Schäden, Aufwendungen, Kosten oder
andere Beträge oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus Folgendem resultieren:
(i) der oder den eigenen Handlungen und/oder Unterlassung(en) des oder der betroffenen Gäste; oder
(ii) der oder den eigenen Handlungen und/oder Unterlassung(en) eines Dritten, der nicht mit der Bereitstellung Ihrer
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen betraut war und
die unvorhersehbar oder unvermeidbar waren; oder
(iii) bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen im Sinne von Klausel 9.
(3) Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für Leistungen übernehmen können, die nicht Bestandteil
unseres Vertrages sind. Dazu gehören zum Beispiel alle zusätzlichen Dienstleistungen oder Einrichtungen, die Ihr
Hotel oder ein anderer Anbieter Ihnen erbringt oder anbietet, wenn die Dienstleistungen oder Einrichtungen nicht von
uns als Bestandteil Ihres Urlaubs beworben werden und wir nicht vereinbart haben, sie als Bestandteil unseres
Vertrags zu vermitteln. Siehe auch Klauseln 15 "Landausflüge und Broschüren-Informationen". Darüber hinaus
versprechen wir, ungeachtet der von uns auf unserer Webseite, in unseren Broschüren oder anderswo verwendeten
Formulierungen, nur die angemessenen Fähigkeiten einzusetzen und die Sorgfalt aufzuwenden, die oben erwähnt
werden, und wir übernehmen gegenüber Ihnen keine größere oder andere Haftung.
(4) Unsere Haftung ist gemäß Klausel 10(5) und (6) beschränkt. Vorbehaltlich der Klauseln 10(5) und 10(6) sind wir
bei Personenschaden oder Tod, den wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben, nicht
berechtigt, die Höhe des Ihnen zustehenden Schadens oder irgendeine andere Haftung zu begrenzen, die wir nach
englischem Recht nicht begrenzen dürfen.
In allen sonstigen Fällen, in denen wir Ihnen gegenüber haftbar sind, beträgt der Höchstbetrag, den wir Ihnen bei allen
weiteren Ansprüchen zahlen müssen, das Dreifache der Gesamtkosten Ihres Urlaubs (ohne Versicherungsprämien
oder Änderungs-/Stornogebühren), die von oder im Namen der betroffenen Person(en) insgesamt gezahlt werden.
Dieser Höchstbetrag wird nur dann gezahlt, wenn sich die berechtigte Reisepreisminderung auf bis zu 100%
summiert und Sie in gleicher Höhe einen Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude haben und in
der Addition weiterer vertraglicher Schadenersatzansprüche der dreifache Reisepreis überschritten wird.
(5) Wenn eine Forderung oder ein Teil einer Forderung (einschließlich derjenigen, die Tod oder Körperverletzung
beinhalten) sich auf ein Flugarrangement (einschließlich und ohne Einschränkung des Ein- und/oder Ausstiegs aus
dem betreffenden Flugzeug) bezieht, auf die ein internationales Übereinkommen oder eine EU-Vorschrift Anwendung
findet, ist, wenn wir den Flug als Bestandteil unseres Vertrags vereinbart haben (unabhängig davon, ob er Teil eines
Flug-Inklusiv Pakets ist oder nicht), ist unsere Haftung (einschließlich des Höchstbetrags der Entschädigung, die wir
Ihnen zahlen müssen, und der Art der Forderung und der Umstände, unter denen die Entschädigung zu zahlen ist) so
begrenzt, als wären wir gemäß dieser Klausel 10(5) der betreffende Beförderer. Der Höchstbetrag, den wir Ihnen für
diese Forderung oder den Teil einer Forderung zahlen müssen, wenn wir Ihnen gegenüber auf irgendeine Weise
haftbar gemacht werden, ist auf den Höchstbetrag beschränkt, den wir oder der betreffende Beförderer gemäß dem
internationalen Übereinkommen oder der für den betreffenden Flug oder den entsprechenden Anspruch geltenden
EU-Verordnung zahlen müssten (z. B. das Warschauer Abkommen in seiner geänderten oder unveränderten Fassung
und das Übereinkommen von Montreal für internationale Flugreisen und/oder für Fluggesellschaften mit einer von
einem EU-Land erteilten Betriebsgenehmigung, die EG-Verordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen Nr.
889/2002 für nationale und internationale Flugreisen). Wenn wir oder der Beförderer nicht verpflichtet sind oder
wären, an Sie im Rahmen des anwendbaren internationalen Übereinkommens oder der EU-Verordnung eine Zahlung
zu leisten (einschließlich der Fälle, in denen eine Forderung nicht gemäß den in dem anwendbaren Übereinkommen
oder der anwendbaren Verordnung festgelegten Fristen gemeldet oder ausgestellt wird), sind wir als
Reiseveranstalter ebenfalls nicht verpflichtet, an Sie für diese Forderung oder einen Teil der Forderung eine Zahlung
zu leisten. Bei jeder Zahlung ziehen wir jeden Betrag ab, den Sie von der Fluggesellschaft für die betreffende
Beschwerde oder Forderung erhalten haben. Kopien der geltenden internationalen Konventionen und EU-Vorschriften
sind auf Anfrage bei uns erhältlich. Bitte beachten Sie auch, dass für die Meldung von Verlust, Beschädigung oder
Verspätung des Gepäcks an die Fluggesellschaft strenge Fristen gelten. Jede Klage in Bezug auf eine Forderung
(einschließlich einer Klage wegen Körperverletzung oder Tod) muss gemäß dem in dem anwendbaren internationalen
Übereinkommen oder der EU-Verordnung festgelegten Datum innerhalb von zwei Jahren erhoben werden.
(6) Die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Haftung von Beförderern bei Unfällen von Reisenden ("Verordnung")
ist am 31. Dezember 2012 in den EU- und EWR-Staaten in Kraft getreten. Sie übernimmt, implementiert und erweitert
einige Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihres
Gepäcks auf See geändert durch das Protokoll von 2002 in seiner jeweils aktuellen Fassung ("Athener
Übereinkommen"). Bezugnahmen in diesen Buchungsbedingungen auf das Athener Übereinkommen beziehen sich
auf die Bestimmungen des Athener Übereinkommens, die durch die Verordnung aufgenommen, umgesetzt und
erweitert werden, sofern der Kontext nichts Anderes erfordert. Die Verordnung und das Athener Übereinkommen
gelten für internationale Beförderungen im Sinne des Athener Übereinkommens. Wo zutreffend gelten die Verordnung
und das Athener Übereinkommen für die Kreuzfahrtreiseleistungen Ihres Urlaubs sowie den Vorgang des Ein- und
Aussteigens bei dem betreffenden Schiff in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Athener Übereinkommens
("Beförderungsverlauf"). Wir sind der Beförderer im Sinne der Verordnung und des Athener Übereinkommens. Die
Verordnung und das Athener Übereinkommen regeln die Haftung des Beförderers für Fahrgäste, ihr Gepäck und ihre
Fahrzeuge sowie die Mobilitätshilfen bei Unfällen während der Beförderung. Sie berührt nicht das Recht der
Beförderer, ihre Haftung für Unfälle gemäß dem Internationalen Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung
für Seeforderungen (International Convention on Limitation of Liability for Maritime Claims) von 1976, geändert durch
das Protokoll von 1996 in seiner jeweils aktuellen Fassung, zu beschränken. Unfälle im Rahmen der Verordnung und
des Athener Übereinkommens umfassen sowohl 'Schifffahrtsereignisse' als auch 'Nicht-Schifffahrtsereignisse'
während der Beförderung. Ein 'Schifffahrtsereignis' bedeutet Schiffbruch, Kentern, Kollision oder Strandung des
Schiffes, Explosion oder Brand im Schiff oder Defekt im Schiff. Ein 'Nicht-Schifffahrtsereignis' ist jedes Ereignis, das
kein Schifffahrtsereignis ist.
Für alle Ansprüche, die während der Beförderung entstehen, haften wir Ihnen gegenüber nur gemäß der Verordnung
und gegebenenfalls nach dem Athener Übereinkommen. Dazu gehören auch Ansprüche bei Tod oder
Körperverletzung oder Verlust oder Beschädigung des Gepäcks oder von Mobilitätshilfen oder anderer spezifischer
Ausrüstung, die von einem Gast mit eingeschränkter Mobilität genutzt wird ("Mobilitätshilfe"). Dies bedeutet, dass Sie
nicht berechtigt sind, Ansprüche gegen uns geltend zu machen, die während der Beförderung entstehen, die nicht
ausdrücklich durch die Verordnung und das Athener Übereinkommen zugelassen sind oder die über die in der
Verordnung und gegebenenfalls im Athener Übereinkommen vorgesehenen Grenzen hinausgehen. Alle Ansprüche,
die unter die Verordnung und das Athener Übereinkommen fallen, müssen innerhalb der im Athener Übereinkommen
festgelegten Fristen geltend gemacht werden (siehe unten). Alle Verfahren müssen innerhalb der im Athener
Übereinkommen festgelegten Höchstfrist durchgeführt werden.
Eine kurze Zusammenfassung unserer Haftung nach der Verordnung und gegebenenfalls den Athener
Übereinkommen ist nachstehend aufgeführt.
Körperverletzung oder Tod
Das Athener Übereinkommen begrenzt den Höchstbetrag, den wir als Beförderer zahlen müssen, wenn wir im Falle
von Tod oder Körperverletzung während der Beförderung haftbar gemacht werden. Je nachdem, ob der Tod oder die
Körperverletzung auf ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis zurückzuführen ist, gelten
unterschiedliche Haftungsgrenzen und -Grundlagen. Bei einem Schifffahrtsereignis hat der Passagier Anspruch auf
eine Entschädigung von bis zu 250.000 SZR (ca. 266.000 £ oder 304.000 € per 22. Juni 2018), mit Ausnahme von
Umständen, die der Beförderer nicht zu vertreten hat (z.B. Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Handlungen
Dritter). Die Entschädigung für ein Schifffahrtsereignis kann bis zu 400.000 SZR (ca. 425.000 £ oder 486.000 € per
22. Juni 2018) betragen, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden oder
Versäumnis eingetreten ist. Bei einem Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung
von bis zu 400.000 SZR (ca. 425.000 £ oder 486.000 € per 22. Juni 2018), wenn er nachweist, dass der Vorfall auf ein
Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist.
Unter bestimmten Umständen haften wir nicht für Tod oder Körperverletzung, die während der Beförderung
entstehen.
Gepäck
Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung
des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein
Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen.
Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder
unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden.
Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht
innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte
befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von
Arbeitskonflikten.
Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung
durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 2.700 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis
zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 4.100 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist
nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein NichtSchifffahrtsereignis hat der Gast Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca.
2.400 £ oder 2.700 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 4.100 € per 22.
Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers
zurückzuführen ist.
Wertgegenstände oder wichtige Dinge
Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige
Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand
getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Kabine oder anderswo an
Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche
Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen
Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Kabine oder Ihrem Hotelzimmer,
sofern vorhanden, in einem Mini-Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese
Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein
Mini-Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen
müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt,
gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen.
Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold,
Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete
und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung
anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die
Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung
von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Kabine stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere
Aufbewahrung dar.
Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf
irgendeiner Grundlage haftbar gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden
zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten
Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt 3.375 SZR pro Person
(ungefähr 3.600 £ oder 4.100 € per 22. Juni 2018).
Mobilitätshilfen
Die Verordnung und das Athener Übereinkommen begrenzen auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei
Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen während der Beförderung zahlen müssen. Bei Verlust oder
Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den
Beförderer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der betreffenden Ausrüstung, es sei
denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder
Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den
Beförderer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der betreffenden Ausrüstung, wenn er
oder sie nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden oder ein Versäumnis des Beförderers zurückzuführen ist.
Vorauszahlung im Falle eines Schifffahrtsereignisses
Bei Tod oder Körperverletzung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Passagier oder eine andere
schadensersatzberechtigte Person Anspruch auf eine Vorauszahlung zur Deckung des unmittelbaren wirtschaftlichen
Bedarfs. Die Zahlung wird auf der Grundlage des erlittenen Schadens berechnet, erfolgt innerhalb von 15 Tagen und
wird im Todesfall nicht weniger als 21.000 € (ca. 18.400 £ per 22. Juni 2018) betragen.
Fristen
Offensichtliche Schäden an Kabinen- oder anderem Gepäck sind uns bei Kabinengepäck vor oder spätestens beim
von Bord gehen oder bei anderem Gepäck bei der Rückgabe schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Schäden oder
Verlust des Kabinen- oder des sonstigen Gepäcks sind uns innerhalb von 15 Tagen nach dem von Bord gehen oder
der Rückgabe (bzw. der planmäßigen Rückgabe im Fall von Verlust) schriftlich anzuzeigen.
Kommt der Passagier dem nicht nach, so wird vermutet, dass er das Gepäck unbeschädigt erhalten hat, sofern das
Gegenteil nicht nachgewiesen wird. Die schriftliche Mitteilung muss nicht erfolgen, wenn der Zustand des Gepäcks
zum Zeitpunkt des Empfangs Gegenstand einer gemeinsamen Untersuchung war.
Im Allgemeinen muss ein Schadenersatzverfahren vor einem zuständigen Gericht innerhalb einer Frist von zwei
Jahren nach dem im Athener Übereinkommen festgelegten Zeitpunkt eingeleitet werden, andernfalls ist es verjährt.
Die Berechnung dieser Verjährungsfrist kann je nach Art des Schadens unterschiedlich ausfallen.
Haftungsausschluss
Die Haftung des Beförderers kann reduziert sein, wenn er nachweist, dass der Tod oder die Körperverletzung eines
Passagiers oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäckstückes durch ein Verschulden des Passagiers
verursacht oder mitverursacht wurde.
Die Begrenzungen der verschiedenen Entschädigungsbeträge gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der
Schaden auf eine Handlung des Beförderers oder eines Bediensteten oder Agenten des Beförderers oder des
ausführenden Beförderers zurückzuführen ist, der Schaden absichtlich oder in dem Wissen verursacht wurde, dass
ein solcher Schaden wahrscheinlich eintreten würde.
(7) Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für Schäden, Verluste, Aufwendungen oder andere Beträge jeglicher
Art übernehmen können, (1) bei denen wir aufgrund der Informationen, die Sie uns vor der Annahme Ihrer Buchung
gegeben haben, nicht hätten vorhersehen können, dass Sie darunter leiden oder zu Schaden kommen würden, wenn
wir unseren Vertrag mit Ihnen verletzten würden oder (2) die nicht durch einer Vertragsverletzung oder einem anderen
Verschulden unsererseits oder unserer Mitarbeiter oder, wenn wir für diese verantwortlich sind, unserer Lieferanten
entstanden sind. Darüber hinaus können wir keine Haftung für Verluste oder Aufwendungen im Zusammenhang mit
dem Betrieb einer Firma, eines Unternehmens, eines Gewerbetriebes oder Handelsgeschäfts übernehmen,
einschließlich ohne Einschränkung für Einkommensverluste aus selbständiger Tätigkeit.
11. Beschwerden und ABTA-Schiedsverfahren
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie während Ihres Urlaubs Grund zur Beanstandung oder Probleme mit Ihrem
Urlaub haben, müssen Sie uns oder den Anbieter der betreffenden Dienstleistung(en) (falls nicht wir für die
Durchführung dieser Reisedienstleistung verantwortlich zeichnen) unverzüglich informieren. Jede mündliche
Mitteilung soll im Interesse Ihrer Beweissicherung auch schriftlich erfolgen und so schnell wie möglich unserem
Customer Relations Desk oder dem Anbieter der betreffenden Dienstleistung übermittelt werden. Solange wir von
einem Problem oder einer Beschwerde nichts wissen, können wir nicht damit beginnen, es zu lösen. Die meisten
Probleme können schnell gelöst werden. Wenn Sie jedoch weiterhin unzufrieden sind, sollten Sie uns innerhalb von
28 Tagen nach dem Ende Ihres Urlaubs (oder bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks innerhalb der in Klausel
10(6) genannten Fristen) Ihre Buchungsreferenz und alle Einzelheiten Ihrer Beschwerde mitteilen. Nur der
Reiseanmelder sollte uns schreiben. Wenn Sie Ansprüche gegen uns geltend machen wollen, müssen Sie auch die in
Klausel 10(5) und 10(6) genannten Fristen für Klagen einhalten. Für alle Ansprüche und vorbehaltlich Klausel 10(4)
können wir leider keine Haftung übernehmen, wenn Sie den oben genannten Verfahren nicht folgen.
Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag mit uns ergeben und nicht gütlich beigelegt
werden können, können, wenn Sie dies wünschen, im Rahmen eines von ABTA organisierten und unabhängig
verwalteten Sondersystems an ein Schiedsgericht verwiesen werden. Die Regelung sieht eine einfache und
kostengünstige allein auf Unterlagen gestützte Schlichtungsmethode mit beschränkter Kostenhaftung für Sie vor.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf Anfrage oder auf der ABTA-Webseite (www.abta.com). Diese Regelung
gilt nicht für Forderungen in einer Höhe von über 5.000 £ (ungefähr 5.600 €) pro Person. Auch besteht ein Limit von
25.000 £ (ungefähr 28.000 €) pro Buchung. Zudem gilt sie nicht für Ansprüche, die sich ausschließlich auf
Körperschäden oder Krankheiten oder deren Folgen beziehen. Die Regelung kann jedoch Entschädigungsansprüche
für geringfügige Verletzung oder Krankheit behandeln, wobei der Betrag, den der Schlichter in Bezug auf den Fall pro
Person festsetzen kann, auf 1500 £ (ungefähr 1.700 €) begrenzt ist. Ihr Antrag auf ein Schiedsverfahren und andere
erforderliche Dokumente müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub bei ABTA
eingehen. Außerhalb dieser Frist kann ein Schiedsverfahren im Rahmen der Regelung noch mit unserer Zustimmung
möglich sein, obwohl der ABTA-Code eine solche Vereinbarung nicht erfordert. Für Verletzungs- und Krankheitsfälle
können Sie das ABTA-Vermittlungsverfahren beantragen und wir haben die Möglichkeit, dem zuzustimmen (sind aber
nicht dazu verpflichtet).
12. Schäden und Verhalten
Wenn Sie bei uns buchen, übernehmen Sie die Verantwortung für von Ihnen verursachte Schäden oder Verluste. Die
vollständige Bezahlung eines solchen Schadens (der, wenn er nicht genau bekannt ist, angemessen geschätzt wird)
muss so schnell wie möglich an uns oder den betreffenden Anbieter erfolgen. Wenn die tatsächlichen Kosten des
Verlustes oder der Beschädigung den Schätzbetrag übersteigen, müssen Sie die Differenz zahlen, sobald sie bekannt
ist. Sind die tatsächlichen Kosten geringer als der bezahlte Betrag, wird die Differenz zurückerstattet. Sie sind auch
verantwortlich für die Erfüllung aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit solchen Schäden oder Verlusten Dritte uns
gegenüber geltend machen, sowie für alle Kosten, die uns durch Ihre Handlungen entstehen (einschließlich unserer
eigenen vollständigen Rechtsverfolgungskosten sowie der Kosten eines solchen Dritten). Sie sollten sicherstellen,
dass Sie über eine angemessene Reiseversicherung verfügen, die Sie absichert, falls ein solcher Fall eintritt.
Wir erwarten, dass alle Gäste Rücksicht auf andere Menschen und Mitreisende nehmen. Wenn sich ein Gast nach
unserer begründeten Meinung oder nach dem vernünftigen Ermessen des Kapitäns so verhält, dass er für Andere
(z.B. andere Gäste) eine Gefahr für deren Gesundheit, Leben oder Eigentum darstellt oder Sachschäden verursacht
oder verursachen könnte, sind wir berechtigt, die Pauschalreise des betreffenden Gastes oder der Gäste, in
erheblichen Fällen auch ohne vorherige Ankündigung, zu beenden. In diesem Fall ist der betreffende Gast oder sind
die betreffenden Gäste verpflichtet, das Schiff oder eine andere entsprechende Unterkunft zu verlassen oder die
Reise abzubrechen. Wir haben keine weitere Verantwortung gegenüber diesen Gästen, dies schließt alle
Rückreisemodalitäten mit ein. Es erfolgt keine Rückerstattung und wir übernehmen keine Kosten, die durch die
Kündigung entstehen. Siehe auch Klausel 24.
13. Konditionen der Anbieter
Einige der Reise-Dienstleistungen, die Ihren Urlaub ausmachen, werden von unabhängigen Anbietern zur Verfügung
gestellt. Diese Anbieter erbringen diese Leistungen zu ihren eigenen Geschäftsbedingungen. Einige dieser
Bedingungen können oft in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Konventionen oder Vorschriften
(siehe Klausel 10(5)) die Haftung des Anbieters Ihnen gegenüber einschränken oder ausschließen. Kopien der
relevanten Teile dieser Bedingungen sind auf Anfrage bei uns oder dem jeweiligen Anbieter erhältlich.
14. Sonderwünsche, Mobilitätseinschränkungen, Behinderungen, Krankheiten und Kinder.
Wenn Sie besondere Wünsche haben, können Sie uns dies bei der Buchung gerne mitteilen. Obwohl wir uns
bemühen werden, alle derartigen Anfragen nach Möglichkeit zu erfüllen (oder an den jeweiligen Anbieter
weiterzuleiten, wenn sich die spezielle Anfrage nicht auf die Kreuzfahrtleistung Ihres Urlaubs bezieht), können wir
jedoch nicht garantieren, dass jeder Buchungs-Sonderwunsch erfüllt wird, es sei denn, Ihr Sonderwunsch wird
ausdrücklich auf Ihrer Reisebestätigung als ein von uns akzeptierter Sonderwunsch bestätigt. Außer in den Fällen, in
denen Ihr Sonderwunsch ausdrücklich bestätigt wurde, stellt die Nichterfüllung eines Sonderwunsches keine
Vertragsverletzung unsererseits dar. Die Bestätigung, dass ein Sonderwunsch notiert oder an den Anbieter
weitergeleitet wurde oder in andere Unterlagen aufgenommen wird, stellt keine Bestätigung dar, dass der
Sonderwunsch erfüllt wird. Sofern und solange nicht ausdrücklich in der Reisebestätigung bestätigt, sind alle
Sonderwünsche abhängig von ihrer Verfügbarkeit. Jede Sonderanforderung / Sonderwunsch, den wir akzeptiert
haben, wird auf Ihrer Reisebestätigung ausdrücklich als akzeptiert bestätigt.
Die Informationen, die Sie vor Ihrer Buchung über Ihren Kreuzfahrt-Urlaub (auf unserer Webseite, in unseren
Broschüren oder anderswo) erhalten, enthalten einen allgemeinen Hinweis, der sich auf die Eignung des KreuzfahrtUrlaubs für Personen mit eingeschränkter Mobilität bezieht. Allerdings bedeutet eingeschränkte Mobilität natürlich für
jeden Einzelnen etwas Anderes, denn wir wissen, dass die individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen und
Anforderungen sehr unterschiedlicher Natur sein können. Wenn Sie als Gast an eingeschränkter Mobilität oder einer
Krankheit oder Behinderung leiden, die sich auf Ihren Urlaub auswirken könnte, so geben Sie uns bitte vor der
Buchung alle Einzelheiten bekannt, damit wir Ihnen genaue Informationen über die Eignung des Kreuzfahrt-Urlaubs
unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Bedürfnisse geben können. Wir können in Bezug auf eine solche
eingeschränkte Mobilität, einen solchen Zustand oder eine solche Behinderung ein ärztliches Attest oder andere
Unterlagen, Informationen oder Reisetauglichkeitserklärungen verlangen, soweit wir es im Einzelfall für notwendig
halten. In jedem Fall müssen Sie uns bei der Buchung und bei jeder Änderung Ihrer Mobilität, Ihres Zustandes oder
Ihrer Behinderung alle Einzelheiten schriftlich mitteilen (einschließlich Angaben zu medizinischen Geräten oder
Mobilitätshilfen wie z.B. Rollstühlen, die Sie mitbringen werden oder müssen). Sie müssen uns auch umgehend
benachrichtigen, wenn sich nach der Bestätigung Ihrer Buchung eine Einschränkung Ihrer Mobilität, eine Änderung
Ihres Gesundheitszustandes oder eine Behinderung ergibt, die sich auf Ihren Kreuzfahrt-Urlaub auswirken könnte.
Sollten Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität oder Behinderung Hilfe bei der Ein- oder Ausschiffung benötigen,
informieren Sie uns bitte, wenn möglich bei der Buchung, spätestens jedoch 48 Stunden bevor die angeforderte
Hilfeleistung erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an unseren Gästeservice (Guest Services).
Sie erkennen an, dass die medizinische Versorgung auf einem Kreuzfahrtschiff eingeschränkt oder verzögert sein
kann und dass das Schiff zu Zielen reisen könnte, an denen keine medizinische Versorgung verfügbar ist. Bestimmte
internationale Sicherheitsanforderungen, Schiffbauvorschriften und/oder geltende Verordnungen können für
mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen mit einer schweren Seh- und/oder Hörbehinderung zu
Schwierigkeiten, Behinderungen und nur eingeschränkter Reiseleistung führen. Gäste, die einen Rollstuhl benötigen,
müssen ihren eigenen Rollstuhl mitbringen, da alle auf dem Schiff vorhandenen Rollstühle nur für den Notbetrieb
bestimmt sind. Für die Bequemlichkeit und den Komfort dieser Gäste wird dringend empfohlen, einen
zusammenklappbaren Rollstuhl mitzubringen. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass die Standardkabinen nicht
barrierefrei und rollstuhlgerecht gestaltet sind. Sie müssen körperlich fit genug sein, um Ihren Kreuzfahrt-Urlaub
selbstständig zu gestalten. Sollte dies nicht möglich sein sind Sie verpflichtet mit einer Begleitperson reisen, die in der
Lage ist, Ihnen während Ihres gesamten Kreuzfahrt-Urlaubs Hilfe zu leisten. Werdende Mütter in oder über der 24.
Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Einschiffung können nicht an Bord des Schiffes reisen.
Gäste mit eingeschränkter Mobilität können möglicherweise an bestimmten Freizeitgestaltungen oder Programmen an
Bord des Schiffes oder an Land in den Anlaufhäfen nicht teilnehmen, wenn dies zu einer Gefahr für sie selbst oder
eine andere Person führen würde. Kleinkinder an Bord eines Norwegian Schiffes müssen zum Zeitpunkt des
Auslaufens mindestens sechs Monate alt sein. Bei Reisen mit 3 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen auf See
muss das Kind zum Zeitpunkt des Auslaufens jedoch mindestens 12 Monate alt sein.
Jeder Gast unter 18 Jahren, der nicht mit seinen eigenen Eltern oder Erziehungsberechtigten reist (sondern z.B. in
Begleitung von Großeltern, anderen Verwandten oder Freunden), muss über eine unterschriebene
Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten (von beiden Elternteilen unterschrieben) verfügen,
die eine Reise und im Notfall eine medizinische Behandlung erlaubt. Das Original des unterschriebenen Formulars
(eine Kopie ist nicht zulässig) muss zusammen mit einer Kopie des Führerscheins oder Reisepasses beider Elternteile
einem Vertreter der Norwegian Cruise Line am Pier beim Check-in vorgelegt werden. Andernfalls kann die
Beförderung des Gastes verweigert werden. In diesem Fall wird keine Rückerstattung des Reisepreises gewährt und
es werden keine Ausgaben, Kosten oder andere Beträge irgendwelcher Art die der Gast im Vertrauen auf diese Reise
bereits getätigt hat, erstattet.
15. Landausflüge und Prospektinformationen
Die Angaben in unseren Broschüren entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung.
Wir werden Ihnen (in unserer Broschüre, auf unserer Webseite und/oder an Bord) Informationen über Landausflüge
geben, die Sie an Bord des Schiffes kaufen können. Je nach Verfügbarkeit können Sie Plätze auf ausgeschriebenen
Landausflügen normalerweise im Voraus buchen - weitere Informationen hierzu erhalten Sie in dem Abschnitt „Häufig
gestellte Fragen“. Die Angaben zu allen Landausflügen (einschließlich der voraussichtlichen Abfahrtszeiten) können
sich ändern, und gelegentlich können Ausflüge auch abgesagt werden. Landausflüge unterliegen einer
Teilnehmerbegrenzung, daher empfehlen wir Ihnen, gewünschte Ausflüge bereits bei Bestätigung der Kreuzfahrt zu
buchen. Einige Ausflüge sind ggf zum Zeitpunkt der Buchung nicht verfügbar. Landausflüge können storniert werden
wenn die für diesen Ausflug ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Landausflüge in Kuba
müssen generell im Voraus gebucht werden da eine Buchung an Bord nicht möglich ist.
Nur soweit die Landausflüge bereits in den Kosten Ihrer Kreuzfahrtpauschalreise enthalten sind oder bei der Buchung
Ihrer Kreuzfahrt mit gekauft wurden ("Landausflüge eingeschlossen"), sind Landausflüge Teil Ihrer Kreuzfahrt oder
Ihres Kreuzfahrtarrangements und diese Buchungsbedingungen finden darauf Anwendung. Für alle anderen von
Norwegian oder dritten Betreibern nur vermittelten Landausflüge gelten gesonderte Bedingungen dieser Betreiber, die
von uns völlig unabhängig sind. Für alle Landausflüge, die Sie buchen und die nicht im Pauschalreisepreis inbegriffen
sind, schließen Sie mit uns einen getrennten Vermittlungs-Vertrag. Im Rahmen dieses Vertrages übernehmen wir nur
die Verantwortung für die Auswahl seriöser Veranstalter, die Ihren Ausflug organisieren und durchführen, haften
jedoch nicht für die Handlungen oder Unterlassungen des Betreibers oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten
oder Subunternehmer oder anderer mit dem Ausflug verbundener Personen (mit Ausnahme unserer eigenen
Mitarbeiter). Falls wir auf irgendeiner Grundlage für den Ausflug haftbar gemacht werden, sind wir berechtigt, uns auf
alle in diesen Allgemeinen Reisebedingungen enthaltenen oder erwähnten Haftungsbeschränkungen und -
ausschlüsse zu berufen. Inbegriffene Landausflüge sind Bestandteil Ihres Pauschalreisevertrags mit uns und
unterliegen diesen Buchungsbedingungen.
Wir können nicht zu jeder Zeit für die Richtigkeit der Informationen garantieren, die im Zusammenhang mit
Landausflügen oder über den